AGB

Allgemeine Geschäfts- und Mitgliedsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen zwischen der selbständigen Fitnesstrainerin Katharina Aschmetat (nachfolgend „Trainerin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuellen Fassung für sämtliche angebotenen Trainingsleistungen.

2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (Privatpersonen) als auch Unternehmer (Firmen und Organisationen). Mit der Inanspruchnahme der Leistungen der Trainerin erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die individuelle Beratung und Betreuung des Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsdienstleistungen. Die Trainerin erbringt ihre Leistungen in den Bereichen Personal-Training, Online-Training, Firmenfitness, Gruppentraining (Indoor und Outdoor) sowie Coaching entsprechend der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung.

2. Die von der Trainerin angebotenen Leistungen dienen der Steigerung von Fitness, Gesundheit und Wohlbefinden des Kunden. Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet oder garantiert, da dieser maßgeblich von der Mitwirkung und dem Gesundheitszustand des Kunden abhängt.

§ 3 Leistungen der Trainerin

1. Die Trainerin erstellt für den Kunden ein individuell abgestimmtes Trainingskonzept. Dieses Konzept enthält, je nach Bedarf des Kunden, Empfehlungen zu Trainingsinhalten, zur Auswahl geeigneter Sportbekleidung sowie grundsätzliche Ernährungsberatung. Dabei werden die persönlichen Bedürfnisse und die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden berücksichtigt.

2. Die Trainerin gewährleistet eine persönliche und individuelle Betreuung. Die Trainingsbetreuung erfolgt in der Regel persönlich und direkt durch die Trainerin (bei Online-Trainings via Videokommunikation).

3. Sämtliche vereinbarte Trainings- und Beratungsleistungen werden von der Trainerin nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Basis der jeweils aktuellen fachlichen Standards durchgeführt.

§ 4 Trainingseinheiten, Termine und Stornierung

1. Erstgespräch/Anamnese (für Personal Trainings): Vor Beginn des ersten Trainings findet ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Kunden statt. In diesem Gespräch werden die Trainingsinhalte und -ziele abgestimmt, und der Kunde informiert die Trainerin über etwaige gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist dieses Erstgespräch Teil der Dienstleistung und kann entsprechend berechnet werden.

2. Dauer einer Einheit: Eine reguläre Trainingseinheit dauert im Regelfall ca. 60 Minuten, sofern nicht individuell eine andere Dauer vereinbart wurde. Längere oder kürzere Einheiten sind nach Absprache möglich.

3. Trainingsort: Die Trainingseinheiten finden je nach Vereinbarung an einem geeigneten Ort statt, z.B. in Räumlichkeiten der Trainerin oder Kunden, im Freien (Outdoor) oder online per Videokonferenz. Art, Umfang und Ort des Trainings werden vorab zwischen Trainerin und Kunde abgestimmt.

4. Terminvereinbarung: Alle Trainingstermine werden individuell vereinbart und sind verbindlich. Eine Buchung gilt als bestätigter Termin. Die Trainerin und der Kunde stimmen die Termine einvernehmlich im Voraus ab (schriftlich, telefonisch oder elektronisch).

5. Absage durch den Kunden: Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, muss er diesen spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn absagen.

6. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, stellt die Trainerin dem Kunden 50% des vereinbarten Honorars für die entsprechende Trainingseinheit als Ausfallentschädigung in Rechnung.

7. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage (No-Show) wird dem Kunden das volle Honorar (100%) der geplanten Einheit berechnet. Diese Ausfallregelungen gelten unabhängig vom Grund der Absage. (Im Krankheitsfall oder bei unvorhergesehenen Notfällen wird der Kunde gebeten, die Trainerin schnellstmöglich zu informieren.)

8. Absage durch die Trainerin: Muss die Trainerin einen Termin aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) kurzfristig absagen, entsteht für den Kunden kein Zahlungsanspruch für diese Einheit. Die Trainerin wird in diesem Fall einen Ersatztermin anbieten. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

9. Verspätungen und Abbruch: Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Training verspätet, verkürzt sich die Einheit entsprechend. Ein Anspruch auf Nachholen der verlorenen Zeit besteht nicht (das Training endet zum vereinbarten Zeitpunkt). Bricht der Kunde eine bereits begonnene Trainingseinheit vorzeitig ab, begründet dies keinen Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des gezahlten Honorars oder Gutschrift nicht genutzter Zeit.

10. Outdoor-Training und Wetter: Ist für eine Trainingseinheit unter freiem Himmel schlechtes Wetter vorhergesagt (starker Regen, Gewitter etc.), werden Trainerin und Kunde rechtzeitig in Absprache entscheiden, ob das Training dennoch stattfindet, verlegt oder alternativ (z.B. indoor/online) durchgeführt wird. Erfolgt keine anderslautende Absprache, findet das Training zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort statt. Der Kunde ist selbst für wettergerechte Kleidung verantwortlich.

§ 5 Pflichten des Kunden (Gesundheit und Mitwirkung)

1. Sporttauglichkeit: Der Kunde versichert, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Teilnahme am Fitness- und Personaltraining bestehen. Er ist verantwortlich, seinen Gesundheitszustand – falls erforderlich und insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen – vorab ärztlich abklären zu lassen. Der Kunde bestätigt, sportgesund zu sein und keine ihm bekannten Umstände verschwiegen zu haben, die ein Training ausschließen oder mit erhöhten Risiken behaften (z.B. akute Krankheiten, chronische Beschwerden, Herz-/Kreislaufprobleme, Gelenk- oder Wirbelsäulenerkrankungen, Diabetes, Schwangerschaft etc.). Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, ist der Kunde verpflichtet, dies vor Trainingsbeginn mitzuteilen; Trainerin und Kunde werden ggf. gemeinsam mit ärztlichem Rat prüfen, welche Trainingsgestaltung möglich ist.

2. Wahrheitsgemäße Angaben: Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Trainingsdurchführung relevanten persönlichen Daten und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere den Anamnesebogen/Gesundheitsfragebogen, den der Kunde vor Beginn des Trainings auszufüllen hat. Sämtliche Fragen zum Gesundheitszustand (aktuell und in der Vergangenheit) sowie zu Lebensgewohnheiten sind ehrlich und vollständig zu beantworten.

3. Mitteilung von Änderungen: Der Kunde verpflichtet sich, nachträglich eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes oder jegliches Unwohlsein, Schmerzen oder Verletzungen während des Trainings der Trainerin unverzüglich mitzuteilen. Sollte während einer Trainingseinheit plötzlich Übelkeit, Schwindel, Schmerz oder eine andere Beeinträchtigung auftreten, wird der Kunde das Training sofort abbrechen und die Trainerin informieren.

4. Eigenverantwortung: Der Kunde trainiert auf eigene Verantwortung und Risiko, soweit nicht eine Haftung der Trainerin (siehe § 8) eingreift. Er hat die Anweisungen der Trainerin zu beachten und seine eigene Belastungsgrenze zu respektieren. Die Beschaffung einer angemessenen Unfall- und Krankenversicherung wird dem Kunden empfohlen, da etwaige Sportunfälle nicht von der Trainerin versichert werden.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Honorare und Preise: Das Honorar der Trainerin ergibt sich aus der aktuellen Preisliste bzw. den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden. Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Sofern Umsatzsteuer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anfällt, wird diese in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Zahlungsart und Fälligkeit: Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Rechnung. Der Kunde erhält eine schriftliche Rechnung mit Leistungsbeschreibung – in der Regel elektronisch per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist sofort mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und vom Kunden zu begleichen, sofern nicht abweichend schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. Die Zahlung hat per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Trainerin zu erfolgen. Andere Zahlungsmethoden werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert.

3. Vorleistungspflicht: Die Trainerin behält sich vor eine Vorkasse oder Anzahlung zu verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungen ist die Trainerin berechtigt, weitere Trainingseinheiten zurückzuhalten bzw. nur nach eigenem Ermessen durchzuführen.

4. Zahlungsverzug: Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug (§286 Abs. 3 BGB). Es wird in der Rechnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen. Die Trainerin kann den Verzug bereits früher durch Mahnung herbeiführen (§286 Abs. 1 BGB). Befindet sich der Kunde im Verzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Ersatz weiterer Verzugsschäden (z. B. Mahnkosten, Inkassokosten). Weiterhin ist die Trainerin berechtigt, nach angemessener Fristsetzung den Vertrag zu kündigen oder keine weiteren Leistungen mehr zu erbringen, bis alle offenen Beträge beglichen sind.

§ 7 Zusatzkosten und Aufwendungen

1. Fremdkosten: Entstehen im Rahmen des Trainings zusätzliche Kosten durch Dritte, die mit den Trainingszielen zusammenhängen, so sind diese vom Kunden in vollem Umfang zu tragen. Dies betrifft z.B. Eintritte für Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Sporthallen, Kursgebühren bei der Nutzung externer Einrichtungen, Leihgebühren für besondere Sportgeräte, etc. Die Trainerin wird den Kunden nach Möglichkeit vorab auf solche erforderlichen Fremdleistungen hinweisen.

2. Anreise-, Equipment- und Servicepauschale: Für Trainingstermine innerhalb des Kerngebiets Nürnberg/Fürth erhebt die Trainerin pro Termin eine pauschale Servicegebühr (nachfolgend „Pauschale“) gemäß der jeweils gültigen Preisliste. Die Pauschale umfasst sämtliche Anfahrts- und Parkkosten, die Bereitstellung, Reinigung und Wartung der eingesetzten Trainingsgeräte sowie sonstige Nebenkosten. Für Einsatzorte außerhalb dieses Kerngebiets werden individuelle Anreise- und Aufwandskosten (z. B. Kilometergeld, ÖPNV-/Bahn-Ticket) vorab schriftlich mit dem Kunden vereinbart. Die Pauschale und ggf. zusätzliche Reisekosten werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Die aktuelle Preisliste wird dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht. Änderungen der Preisliste gelten nur für zukünftige Verträge und berühren bestehende Vereinbarungen nicht.

3. Versäumte Stunden in Paketen: Sollte der Kunde im Rahmen eines im Voraus bezahlten Stundenpakets Trainingseinheiten verfallen lassen (d.h. nicht innerhalb der vereinbarten Gültigkeitsdauer abnehmen), besteht kein Anspruch auf Erstattung für nicht genutzte Einheiten, es sei denn, das Versäumnis beruht auf einem nachweislichen Verschulden der Trainerin.

§ 8 Haftung der Trainerin

1. Haftungsausschluss: Die Trainerin haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden – weder für Personen-, Sach- noch Vermögensschäden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die der Kunde sich selbst, dritten Personen oder an seinem Eigentum während der Trainingseinheiten zufügt.

2. Haftung bei Pflichtverletzung/Grobem Verschulden: Die in Abs. 1 genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit eine wesentliche Vertragspflicht durch die Trainerin verletzt wurde oder ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Trainerin oder ihrer gesetzlichen Vertreter/Erfüllungsgehilfen beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Trainerin nur bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Nicht ausgeschlossen ist ferner eine etwaige Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, die auf einer Pflichtverletzung der Trainerin beruhen. In den genannten Ausnahmefällen erfolgteine Haftung jedoch der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

3. Kein Erfolgsschulden & eigenes Risiko: Über die Erbringung der vertraglich vereinbarten Trainingsleistung hinaus übernimmt die Trainerin keine Haftung dafür, dass der vom Kunden beabsichtigte Trainings- oder Erfolgseintritt eintritt. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Insbesondere etwaige Verletzungen oder Gesundheitsschäden infolge eigener Überanstrengung oder Missachtung der Anweisungen der Trainerin liegen im Verantwortungsbereich des Kunden; in solchen Fällen ist eine Haftung der Trainerin ausgeschlossen.

4. Sportunübliche Risiken: Die Trainerin übernimmt keinerlei Haftung für allgemeine Risiken und typische Begleiterscheinungen sportlicher Betätigung (z.B. Muskelkater, leichte Zerrungen, Prellungen) oder allgemeine Alltagsrisiken im Zusammenhang mit dem Training (z.B. Witterungseinflüsse bei Outdoor-Training, verschmutzte oder beschädigte Kleidung). Solche Konsequenzen hat der Kunde selbst zu tragen, sofern sie nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Trainerin beruhen.

5. Wertsachen: Der Kunde wird ausdrücklich gebeten, keine Wertgegenstände zu den Trainingsterminen mitzubringen. Seitens der Trainerin wird keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von dennoch eingebrachten Wertgegenständen übernommen.

6. Versicherungsschutz: Der Kunde nimmt an den Trainingsaktivitäten grundsätzlich auf eigene Versicherung teil. Die Trainerin empfiehlt dem Kunden, für einen ausreichenden Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen. Die Trainerin verfügt ihrerseits über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung, welche etwaige gesetzliche Haftpflichtansprüche im Schadensfall abdecken kann.

§ 9 Foto-, Video- und Audioaufnahmen

1. Während der Trainings oder Veranstaltungen gefertigte Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch die Trainerin dienen der Trainingsdokumentation und auf Wunsch auch dem Fortschrittsvergleich des Kunden. Eine Anfertigung solcher Aufnahmen erfolgt nur in Absprache mit dem Kunden.

2. Diagnostische Aufnahmen: Im Rahmen der Erstdiagnostik / Anamnese sowie weiterer Befund- oder Fortschrittskontrollen fertigt die Trainerin Foto- und/oder Videoaufnahmen des Kunden an. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich der trainingsrelevanten Dokumentation (z. B. Haltungs- und Bewegungsanalyse) und werden vertraulich als Teil der Kundenakte gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung erfolgt nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden.

3. Der Kunde erklärt sich – vorbehaltlich seines jederzeit möglichen Widerrufs – damit einverstanden, dass die Trainerin Bild- oder Videoaufnahmen des Kunden, die im Rahmen des Trainings entstehen, für eigene Werbezwecke und Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf (z.B. auf der Website der Trainerin oder in Social-Media-Auftritten wie Instagram).

4. Wünscht der Kunde nicht fotografiert oder gefilmt zu werden bzw. möchte er einer Veröffentlichung seiner Person widersprechen, so hat er dies der Trainerin mitzuteilen. Die Trainerin wird in diesem Fall keine entsprechenden Aufnahmen zu Werbezwecken nutzen bzw. sie auf Wunsch des Kunden unverzüglich entfernen. Eine einmal erteilte Einwilligung kann der Kunde zudem jederzeit für die Zukunft widerrufen; im Falle des Widerrufs wird die Trainerin bereits veröffentlichte Medien auf ihren Kanälen nach Möglichkeit entfernen.

§ 10 Datenschutz

1. Die Trainerin erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Kontakt- und Gesundheitsdaten) nur, soweit dies für die Durchführung des Trainingsvertrages sowie die Verwaltung (Terminplanung, Abrechnung) erforderlich ist. Die Daten werden vertraulich und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO) behandelt.

2. Zur Datenverarbeitung nutzt die Trainerin auch externe Dienste als Auftragsverarbeiter, namentlich Apple iCloud (Cloud-Speicher für Trainingsdokumentation und Kundendaten), die Buchhaltungssoftware Lexoffice (Verwaltung von Rechnungen und Kundendaten) sowie Instagram als Social-Media-Plattform. Personenbezogene Daten des Kunden können im erforderlichen Umfang auf diesen Plattformen gespeichert oder verarbeitet werden. Die Trainerin stellt dabei sicher, dass diese Dienstleister den Datenschutzvorgaben entsprechen und ggf. erforderliche Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung bestehen.

3. Eine Weitergabe der Kundendaten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung notwendig ist (etwa an Zahlungsdienstleister oder im Rahmen steuerlicher Pflichten an das Finanzamt) oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.

4. Auf die Datenschutzerklärung auf der Website der Trainerin wird hingewiesen; sie enthält weitere Informationen über Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung. Der Kunde hat das Recht, von der Trainerin Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie Berichtigung, Löschung und Sperrung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten zu verlangen.

§ 11 Vertraulichkeit

Die Trainerin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Trainingsbetreuung erlangten Informationen über den Kunden, insbesondere persönliche, gesundheitliche oder betriebliche Informationen, stillschweigend zu behandeln. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Ausgenommen von dieser Vertraulichkeitspflicht sind solche Informationen, deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder ausdrücklich von dem Kunden genehmigt wurde.

§ 12 Vertragsabschluss, -dauer und Kündigung

1. Vertragsangebot und Annahme: Die Trainerin erstellt dem Kunden für jede beabsichtigte Leistung ein konkretes

schriftliches Angebot (per E-Mail oder Brief) mit Beschreibung der Leistung, Preis pro Einheit sowie

ggf. Service-/Fahrtpauschale. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot ausdrücklich

annimmt (z. B. per E-Mail) oder konkludent durch die Buchung/Teilnahme an der ersten darin aufgeführten

Trainingseinheit (§§ 145 P. BGB). Ohne ausdrückliche Annahme oder Teilnahme entsteht kein Anspruch auf

die Leistungserbringung.

2. Einzelvertragsmodell: Jedes angenommene Angebot begründet einen Einzelvertrag über die jeweils aufgeführte(

n) Trainingseinheit(en). Gibt der Kunde den Wunsch nach regelmäßigen Einheiten (z. B. „zweimal wöchentlich“)

an, so stellt dies keine rechtsverbindliche Mindestlaufzeit dar. Jede weitere Einheit wird erst mit

gesonderter Terminvereinbarung Teil des Vertrags. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung endet

der Einzelvertrag automatisch nach Durchführung der gebuchten Einheit(en), ohne dass es einer Kündigung

bedarf.

3. Rahmen- oder Dauervereinbarungen: Sollten Trainerin und Kunde ausdrücklich eine fortlaufende Trainingsbetreuung

ohne feste Gesamtlaufzeit vereinbaren (Rahmenvertrag), kann jede Partei diesen Vertrag

jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf mindestens der

Textform (E-Mail ausreichend). Bereits verbindlich vereinbarte Termine innerhalb der Kündigungsfrist bleiben

von der Kündigung unberührt; es gelten die Stornobedingungen aus § 4.

4. Außerordentliche Kündigung: Beide Parteien können Einzel- wie Rahmenverträge aus wichtigem Grund jederzeit

fristlos kündigen (§ 314 BGB), insbesondere bei gesundheitlichen Gründen (Kunde) oder wiederholtem

Zahlungsverzug (Kunde) bzw. dauerhafter Verhinderung (Trainerin). Bereits entstandene Vergütungsansprüche

bleiben hiervon unberührt.

5. Ogene Zahlungen: Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch oPene Rechnungen sind vom Kunden binnen

14 Tagen zu begleichen; § 6 gilt entsprechend.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Anwendungsbereich: Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft

zu privaten Zwecken abschließt) und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder

im Fernabsatz (z.B. online, per Telefon oder E-Mail) geschlossen, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht

nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu.

2. Widerrufsfrist: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne

Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist von vierzehn Tagen beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn der Widerruf (in Textform, z.B. per E-Mail oder Brief) vor Ablauf der

Frist abgesendet wird.

3. Widerrufsverfahren: Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Trainerin (Kontaktadresse

siehe Impressum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail)

seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, mitteilen.

4. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind bereits empfangene Leistungen zurückzugew.hren.

Die Trainerin wird dem Kunden bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der

Widerrufserklärung erstatten. Hierfür verwendet die Trainerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei

der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen

(z.B. Trainingsstart vor Ablauf von 14 Tagen) und erfolgt ein Widerruf, so hat der Kunde der Trainerin einen

angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten

Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen. Das Widerrufsrecht

erlischt vorzeitig, wenn die Trainerin die vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht hat, bevor der

Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat, und der Kunde dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung vor

Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat.

5. Kein Widerrufsrecht: Kein Widerrufsrecht besteht gem. § 312g Abs. 2 BGB u.a., wenn der Vertrag vor Ort in

den Räumlichkeiten der Trainerin abgeschlossen wurde oder wenn die Trainerin Dienstleistungen im Bereich

Freizeitbetätigungen (z.B. Fitnesskurs mit festem Termin) erbringt und der Vertrag für die Erbringung

einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. In diesen Fällen ist ein Widerruf ausgeschlossen.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Textformklausel: Nebenabreden oder Änderungen dieser AGB und der mit der Trainerin geschlossenen Verträge

bedürfen der Schriftform (mindestens Textform, z.B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere

Form vorgeschrieben ist. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformerfordernis-Klausel.

2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam

oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Vertragsparteien

eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung

möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

3. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

4. Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des ögentlichen Rechts oder hat er keinen

allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis

der Geschäftssitz der Trainerin. Im Übrigen gelten für Verbraucher die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen,

d.h. Klagen können nur am jeweiligen Wohnsitz des Verbrauchers oder am Sitz der Trainerin

erhoben werden, je nachdem welche Zuständigkeit gesetzlich einschlägig ist.

5. Vorrang der Individualabrede: Individuelle Vertragsabreden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen

und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit 01.07.2025 in Kraft. Sollte die Trainerin künftig Änderungen an

den AGB vornehmen, werden bestehende Kunden hierüber informiert.